EIN CHARAKTERISTISCHES ELEMENT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL




Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Nachfahren – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Test

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